Einfach erklärt: die wichtigsten Begriffe zum Thema Mietkautionsbürgschaft

heysafe ist die sichere und günstige Alternative zur Barkaution und schont nicht nur Ihren Geldbeutel, sondern auch Ihre Nerven. Wie genau das funktioniert und weitere Informationen bekommen Sie auf dieser Seite.

Die Mietkautionsbürgschaft

Die Mietkautionsbürgschaft wird als bargeldlose Alternative zur Barkaution bezeichnet. Im Gegensatz zur Barkaution, einem Geldbetrag von bis zu drei Nettokaltmieten, den Sie dem Vermieter entweder übergeben oder direkt auf ein Kautionskonto überweisen, fließt bei der Mietbürgschaft kein Geld zwischen Mieter und Vermieter. Andere gängige Bezeichnungen für die Mietkautionsbürgschaft sind Mietkautionsversicherung oder Mietkautionspolice.

Eine Kautionsbürgschaft wird repräsentiert durch eine offizielle Urkunde, die bestätigt, dass eine dritte Partei im Schadensfall gegenüber Ihrem Vermieter haftet. Das bedeutet: Bei Schäden an der Mietwohnung oder Mietschulden wendet sich der Vermieter mit seinen Forderungen direkt an diese dritte Partei: den Bürgen. Und nicht an Sie als Mieter. Als Bürge kommen Privatpersonen mit positiver Bonität, ein Kreditinstitut oder eine Versicherung infrage.

Mit der Mietkautionsbürgschaft behalten Sie Ihr Geld.

Mit einer Mietkautionsbürgschaft können Sie als Mieter die für die Hinterlegung einer Kaution benötigte Geldsumme behalten. So lassen sich kurzfristige finanzielle Engpässe überbrücken oder bestehende Wünsche, wie z. B. neue Möbel, verwirklichen.

Die genauen Bedingungen sind bei jedem Bürgen unterschiedlich. Bei heysafe bietet sich die renommierte AXA Versicherung, einer der größten Versicherer Deutschlands, als Bürge an.

Die Mietkaution

Die Mietkaution wird zu Beginn des Mietverhältnisses vom Mieter beim Vermieter hinterlegt und soll diesen gegenüber Mietschäden absichern. Sie darf maximal drei Nettokaltmieten betragen. Es gibt verschiedene Arten der Mietkaution, z. B. die Barkaution, die Bankbürgschaft oder die Mietkautionsversicherung.

Mietschäden sind z. B.:

  • nicht gezahlte Miete
  • nicht gezahlte Betriebskosten
  • zu erwartende Nachzahlungen aus der Betriebskostenabrechnung
  • vom Mieter verursachte Schäden an der Wohnung

Wir empfehlen Ihnen, beim Übergabetermin (sowohl beim Einzug, als auch beim Auszug) ein Wohnungsübergabeprotokoll zu nutzen. Sie vermeiden dadurch möglichen späteren Streit. Wichtig ist, dass es von Ihnen und dem Vermieter unterschrieben wird.

Die Mietkautionsversicherung

Die Mietkautionsversicherung oder auch Kautionsversicherung ist eine Mietkautionsbürgschaft nach § 551 BGB. Also eine Unterart der Mietkautionsbürgschaft mit der Besonderheit, dass die Bürgschaft durch eine Versicherung ausgestellt wird.

Das Kautionskonto

Der Begriff „Kautionskonto“ ist nur eine andere Bezeichnung für „Mietkautionskonto“ oder auch „Mietkautionssparbuch“. Auf dem Kautionskonto wird das Geld angelegt, das Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses beim Vermieter als Mietsicherheit hinterlegen müssen. Es kann von beiden Mietparteien, also vom Mieter oder vom Vermieter, bei einem Bank- oder Kreditinstitut eingerichtet werden.